Versicherung & rechtliche Grundlagen

In der Berufspraxis spielt die Montage von Lackierrädern primär bei der Abrechnung der geleisteten Lackierarbeiten eine Rolle. Bei der Kostenübernahme von Unfallschäden versuchen verschiedene Versicherer, die Kosten für die Schadenposition „Lackierräder An- und Abbau“ nicht zu erstatten. Die Versicherer argumentieren zwar manchmal, dass der Austausch für den Lackauftrag mit anschließender Trocknung des Lacks nicht zwingend erforderlich ist, nach einem Urteil des BGH (VI ZR 69/12 und 401/12) jedoch, sind die Kosten für Lackierräder "...Bestandteil einer ordnungsgemäßen Reparatur und damit im Schadensfall auch bei lediglich fiktiver Abrechnung zu ersetzen".  Die Versicherer verlangen jedoch immer häufiger einen Nachweis von den Instandsetzungsbetrieben, das auch tatsächlich Lackierräder eingesetzt wurden.

Durch die Montage von Lackierrädern gewinnen Lackierereien und Werkstätten somit rechtliche Sicherheit, die montierten Lackierräder bei der Abrechnung aufführen zu dürfen. Außerdem schützen sie sich dadurch vor Schadensersatzforderungen von Versicherungen und Endkunden.

(Quelle: Wikipedia – Lackierräder)

Links:

https://www.vks.org/pdf-files/Pressemitteilungen/Lackierr%C3%A4der.pdf

https://reifenpresse.de/2014/11/24/forcierte-trocknung-vks-empfiehlt-einsatz-von-lackierraedern/

https://www.autohaus.de/nachrichten/mercedes-forderung-bei-lacktrocknung-ueber-40-c-kundenraeder-gegen-lackierraeder-tauschen-1565003.html

https://www.iww.de/va/zivilrecht/unfallschadensregulierung-lackierraeder-als-kostenposition-in-der-reparaturrechnung-n82180

https://unfall-re.de/reparaturkosten/

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/schaediger-tragen-das-prognoserisiko-a-600058/

https://www.eurotransport.de/artikel/fuer-den-ernstfall-abgesichert-11160795.html

https://rechtsanwalte-fachanwalte-sass-liskewitsch.business.site/posts/6515994553684897582?hl=de

https://manualzz.com/doc/4532669/alles-%C3%BCber-r%C3%A4der-und-reifen